Was ist Familienmediation?
Der Begriff der Mediation kommt aus dem Englischen und bedeutet „Vermittlung“. Das Spezielle an der Mediation ist, dass ausgebildete und erfahrene MediatorInnen nach bestimmten Regeln und mittels eines strukturierten Prozesses die Menschen in der Findung eigener Lösungsansätze unterstützen.
Bei der Familienmediation bezieht sich die Konfliktbearbeitung auf alle persönlichen und sachlichen Folgen von Trennung und Scheidung, oder anderen familiären Konflikten. Ziel der Mediation ist eine faire und rechtsverbindliche Lösung zu finden. Wichtig ist, dass die Lösung nicht von Dritten, wie z.B. Gerichten, AnwältInnen und MediatorInnen gefunden und vorgelegt wird, sondern dass die Medianten selbständig Lösungen ausarbeiteten. Das Ergebnis muss von beiden Seiten akzeptiert sein und darf nicht nur „hingenommen“ werden.
Um zu diesem Ziel zu gelangen, fördern die MediatorInnen die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit der Menschen, sie stärken die Selbstachtung und führen zu einvernehmlichen Entscheidungen. Im Gegensatz zum kontradiktorischen Verfahren soll eine ausgewogene Lösung, die den Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten so weit wie möglich Rechnung trägt, erreicht werden.
Mediation unterstützt Eltern darin, ihre Beziehung auf der Paarebene konstruktiv aufzulösen und trotzdem Eltern zu bleiben. Dies ist ein zentrales Anliegen dieses Verfahrens. Ziel ist, das Eltern-Kindverhältnis so zu gestalten, dass die Kinder zu beiden Elternteilen seine Beziehung aufrechterhalten kann. Eltern, die in der Mediation Lösungen suchen, sind eher in der Lage, den Kindern trotz Trennung oder Scheidung solche Rahmenbedingungen zu geben.
In dieses weiterbestehende Beziehungsgeflecht sollen auch andere Familienmitglieder, insbesondere Grosseltern, einbezogen werden können. Das Kind, deren eigene Bedürfnisse Ernst genommen werden, können den Schock einer Trennung der Eltern besser verkraften und verarbeiten.
Mediation ist ein meist auf Freiwilligkeit beruhender Prozess, welcher im vertraulichen Rahmen durchgeführt wird, damit die Menschen ihre Streitpunkte offen klären können, ohne dadurch die Ausnutzung schwacher Positionen oder anderer Nachteile befürchten zu müssen. Dies setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen allen Akteuren voraus.
Die MediatorInnen sind durch die Berufsregeln zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.
Der/die MediatorIn unterscheidet sich vom Richter, indem er/sie keine Entscheidungsbefugnis hat.
Mediation kommt einer anwaltschaftlichen Verhandlung zwar nahe, jedoch unterscheiden sich die beiden Tätigkeiten in ihrer Arbeitsweise. In der Mediation suchen und finden die Medianten primär die eigenen Lösungen und Vereinbarungen. Der/die MediatorIn informiert, gibt Anregungen, moderiert, und übernimmt die Verantwortung für den Prozess.
Für die Lösungen gelten neben der Kenntnis der rechtlichen Situation als Entscheidungskriterium die Zukunftsperspektiven der Partner, der Eltern und der Kinder. Es wird nicht nur über juristische Sachverhalte verhandelt, sondern über alle Themen, die zwischen den Partnern zu Konflikten führen. Die Funktion des/der MediatorIn ist die eines Katalysator, welcher bewirkt, dass die Menschen ihren Konflikt gemeinsam, eigenständig und zukunftsorientiert lösen können.