Schweigepflicht

Als MediatorIn unterstehen wir den Berufsregeln des Schweizerischen Vereins für Mediation (SDM). Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können in einem gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen angerufen werden. Wir respektieren die Vertraulichkeit des Verfahrens und geben ohne Entbindung von der Schweigepflicht keine Auskünfte an Dritte.